Voraussetzungen für den Pensionsaufenthalt:
Jahresimpfung Wurmkur (nicht älter als 3 Monate)
Frische Flohbehandlung 2 3 Tage vor Pensionsbeginn nicht älter als 4 Wochen
Katzen:
Erstimpfung muss vor Pensionsbeginn mindestens 6 8 Wochen alt sein
Kastration
Bezahlung bei Pensionsbeginn
Einzelkatzenunterbringung nur mit Vorkasse bei Anmeldung