Unterkünfte

Voraussetzungen für den Pensionsaufenthalt:

Jahresimpfung – Wurmkur (nicht älter als 3 Monate)
Frische Flohbehandlung – 2 – 3 Tage vor Pensionsbeginn – nicht älter als 4 Wochen

Katzen:
Erstimpfung muss vor Pensionsbeginn mindestens 6 – 8 Wochen alt sein
Kastration

Bezahlung bei Pensionsbeginn

Einzelkatzenunterbringung nur mit Vorkasse bei Anmeldung